Patientenrechte sind auch nach Entscheidung des BSG durchsetzbar!
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten, auf Veranlassung des Arbeitskreis Gesundheit für die Patienten erstrittenen Entscheidungen (zum Teil einstweiliger Rechtsschutz) zu den Problembereichen ambulant vor stationär, Wunsch- und Wahlrecht, Krankenkasse behindert rechtswidrig die Antragstellung.