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Wichtige Informationen zu Ihrem Reha-Aufenthalt

Wie läuft eine stationäre Rehabilitation ab? Was muss ich mitbringen? Wie sieht mein Tagesablauf aus? Viele Fragen – viele Antworten: wir möchten Ihnen gerne einige Informationen für Ihren Reha-Aufenthalt mitgeben.

Wir haben Ihnen eine praktische Packliste mit den wichtigsten Utensilien zum Ausdrucken zusammengestellt.

Was sollte ich mitbringen?

Bei Ihrem ärztlichen Aufnahmegespräch in der Rehaklinik werden Sie nach aktuellen Befunden und Unterlagen befragt (falls diese noch nicht übersendet wurden). Geben Sie dazu auch Ihren Impfpass und, falls vorhanden, Allergiepass, Röntgenpass und Schwerbehindertenausweis ab. Zur Abrechnung wird Ihre Gesundheitskarte der Krankenkasse dringend benötigt. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Klinik über einen Safe im Zimmer verfügt. Ihr Geldbeutel kann ggf. an der Rezeption abgegeben werden.

In den meisten Rehakliniken beziehen Sie ein Einzelzimmer. Die Nutzung von Fernseher und WLAN ist nicht immer kostenfrei, der eigene Laptop kann daher sehr praktisch sein. Vergessen Sie das Ladekabel nicht!

Neben den üblichen Kleidungsstücken benötigen Sie unbedingt Sportschuhe mit heller Sohle für den Hallensport in der Klinik. Ein zweites Paar feste Schuhe empiehlt sich für Spaziergänge oder Aussenaktivitäten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen fallen unterschiedliche zusätzliche Kleidungsstücke an, wie Mütze, Schal oder Regenschirm. In manchen Kliniken können Sie sich Fahrräder ausleihen, können aber auch selbst Ihr Rad mitbringen.

In der Regel bekommen Sie von Ihrer Rehaklinik die Medikamente Ihrer zu behandelnden Beschwerden gestellt. Dies betrifft jedoch nicht Medikamente, die sie darüber hinaus einnehmen wie z.B. die Pille, Nahrungsergänzungsmittel oder Blutdrucksenker als orthopädische/r Patient*in.

Falls Sie mit Ihrem Vierbeiner anreisen, vergessen Sie neben Futter, Näpfen und Leine nicht den Heimtierausweis mit den gültigen Impfungen (Tollwut, Parasitenprophylaxe). Vorraussetzung für die Mitnahme des Hundes ist, dass das Tier stubenrein und zeitweise im Zimmer während Ihren Therapien allein sein kann. Zudem verlangen die Kliniken meist eine gültige Hundehaftpflichtversicherung und die Hunderasse darf nicht unter die „Kampfhund-Verordnung“ fallen.

Die Anreise zur Klinik

Die Reisekosten für eine medizinische Rehabilitation sind unter § 73 SGB IX genau definiert und werden vom Kostenträger unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bis zu einer festgelegten Höchstgrenze übernommen:

1. für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen der Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist,
2. für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson einschließlich des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls,
3. für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist sowie
4. für den erforderlichen Gepäcktransport.

Dies gilt sowohl für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse), als auch für den privaten PKW. Sofern ärztlich ein nötiger Krankentransport verordent wurde, wird dieser komplett vom Kostenträger übernommen. Bei einer Reisedauer von mindestens 8 Stunden kann zusätzlich Verpflegungsgeld beantragt werden (12 Euro).

Wie sieht mein Tagesablauf aus?

Ihren Therapieplan erhalten Sie in den ersten Tagen in der Rehabilitationsklinik. Dieser ist speziell auf Sie abgestimmt und wird in der Regel zu Beginn gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt erstellt. Wir haben für Sie ein Beispiel für eine psychosomatische Klinik zusammengestellt.

Jeder Therapieplan beinhaltet unterschiedliche Sporteinheiten, Gruppentherapien, Vorträge und verschiedene medizinische Behandlungen. Nach dem Abendessen und an den Wochenenden stehen Ihnen diverse Freizeitangebote zur Verfügung.

So könnte Ihr Therapieplan in einer psychosomatischen Rehaklinik aussehen.
 

Kann man während der Reha die Klinik wechseln oder die Maßnahme abbrechen?

In der Regel können Sie nicht während Ihres Reha-Aufenthaltes die Klinik wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Problemen oder Beschwerden zunächst an den Chefarzt, die Leitung der Klinik oder das Qualitätsmanagement zu wenden. Auch der Kostenträger ist vorab zu informieren. Ein Wechsel kann nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht werden, dazu kommt ein hoher bürokratischer Aufwand für Sie und den Kostenträger. Wenn Sie die laufende Behandlung in der Rehaklinik vorzeitig abbrechen wollen, müssen Sie dies Ihrem behandelnden Arzt mitteilen bzw. begründen.