Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, zu beseitigen oder auszugleichen. Hier zählt der Grundsatz: „Reha vor Pflege“.
Dabei ist sie vor allem für nicht berufstätige Erwachsene (z.B. Hausfrauen) und Rentner der zuständige Kostenträger. Für Kinder und Jugendliche sind DRV und GKV gleichermaßen zuständig. Auch die GKV erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, einschließlich unterhaltssichernder Leistungen (Krankengeld) und andere ergänzende Leistungen (Patientenschulungsmaßnahmen, Rehabilitationssport, usw.).
Die Anträge sind direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhältlich, viele Kostenträger bieten die Möglichkeit eines Onlineformulars an. Auch Ihr Hausarzt kann Ihnen eine medizinische Reha verordnen.