Die Deutsche Rentenversicherung ist als Rehabilitationsleistungsträger zuständig für Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung (befristet), Kinder/Jugendliche oder Arbeitssuchende. Zudem ist die DRV für onkologische Reha zuständig. Hier zählt der Grundsatz: „Reha vor Rente“.
Die DRV erbringt mit der Finanzierung von Reha-Maßnahmen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie mit der Finanzierung von Weiterbildungen und Umschulungen beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde Leistungen (Übergangsgeld). Voraussetzungen dafür sind, dass Ihre Arbeitsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und Ihre letzte Reha mindestens 4 Jahre her ist (ausgenommen sind chronische Erkrankungen). Eine onkologische Reha können auch Rentner bei der DRV beantragen. Für Kinder und Jugendliche sind DRV und GKV gleichermaßen zuständig.