Bei im Zuge von z. B. beim Kriegs- oder Wehrdienst erworbenen Gesundheitsschäden können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden. Die Soziale Entschädigung umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung.
Die zuständigen Behörden der Kriegsopferversorgung sind die Landesversorgungsämter und Versorgungsämter. Dazu gehören auch die Integrationsämter und Fürsorgestellen bzw. Hauptfürsorgestellen.
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Behörde.