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Reha-Beratung » Kinder: Rehabilitation und Vorsorge
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unterscheiden sich grundlegend von Reha-Maßnahmen für Erwachsene.
Bei Kindern steht auch die Bindung zu den Eltern, zu Geschwistern und Freunden im Vordergrund: Zum Beispiel fällt ihnen eine Anpassung an eine neue Umgebung meist schwerer als Erwachsenen.
Daher erhalten die jungen Betroffenen in den Einrichtungen neben der medizinischen vor allem eine pädagogische Betreuung – manchmal wird auch ein Elternteil als Bindeglied und „Co-Therapeut“ mit aufgenommen.
Schulpflichtige Kinder erhalten in den Einrichtungen Stützunterricht, damit sie möglichst wenig Unterrichtsstoff versäumen. Eine Durchführung während der Schulferien ist daher nicht zwingend notwendig.
Rehabilitation und Vorsorge unterscheiden sich grundlegend.
Grundprinzipien der Kinder-Reha & Kinder-Vorsorge:
Häufigste Indikationen bei Kindern:
Die Übungen sollen auch Spaß machen!
Eine Rehabilitation dient dazu, die Folgen einer bestehenden Erkrankung zu mildern oder diese zu beseitigen. Im Gegensatz zur Vorsorge liegt hier schon eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor. Die Kinder-Reha kann ambulant oder stationär erfolgen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind bei Kindern gleichermaßen zuständig. Die entsprechenden Antragsformulare sind beim jeweiligen Kostenträger abrufbar (DRV: G0200 und G0612 – GKV: über den Vertragsarzt Formular 61).
Eine Vorsorge verhindert, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Erkrankung eintritt und sich chronifiziert. Vorsorgemaßnahmen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versicherte haben nach § 24 SGB V einen Anspruch auf eine stationäre Vorsorge, wenn diese medizinisch notwendig ist. Die ambulanten Behandlungsangebote müssen im wohnortnahen Umfeld bereits ausgeschöpft sein.
Die Vorsorge soll eine gesundheitliche Beeinträchtigung verhindern.
Eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme dient in erster Linie der Wiederherstellung bzw. Stabilisierung der Elterngesundheit, dabei ist auch eine medizinische Mitbehandlung von behandlungsbedürftigen Kindern möglich. Diese soll verhindern, dass eine Krankheit eintritt und sich chronifiziert. Davon zu unterscheiden sind Vorsorgeleistungen (Mutter-Vater-Maßnahme) ohne die Mitnahme der Kinder.