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    Vorsorgeeinrichtungen für Mutter-/Vater-Kind

    • Für Eltern mit Kindern bis 12 Jahre
    • Regeldauer von 3 Wochen
    • Kalendertägliche Zuzahlung von max. 10€/Erwachsenen, Kinder leisten keine Zuzahlung
    • Weitere Kinder können als Begleitpersonen mitfahren (bis 12 Jahre, ausgenommen Kinder mit Behinderung) – müssen aber nicht
    • Reisekosten können anteilig berechnet werden – sprechen Sie dazu mit Ihrer GKV
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Fehlzeiten, es muss kein Urlaub genommen werden
    • Erneute Beantragung erst nach Ablauf von 4 Jahren möglich

    Mehr Informationen zu Vorsorge und Rehabilitation für Kinder lesen Sie hier.