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Vorsorgeeinrichtungen für Mutter-/Vater-Kind

  • Für Eltern mit Kindern bis 12 Jahre
  • Regeldauer von 3 Wochen
  • Kalendertägliche Zuzahlung von max. 10€/Erwachsenen, Kinder leisten keine Zuzahlung
  • Weitere Kinder können als Begleitpersonen mitfahren (bis 12 Jahre, ausgenommen Kinder mit Behinderung) – müssen aber nicht
  • Reisekosten können anteilig berechnet werden – sprechen Sie dazu mit Ihrer GKV
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Fehlzeiten, es muss kein Urlaub genommen werden
  • Erneute Beantragung erst nach Ablauf von 4 Jahren möglich

Mehr Informationen zu Vorsorge und Rehabilitation für Kinder lesen Sie hier.